SOJUS - Individualangebote

Betreutes Wohnen zur Verselbständigung

SOJUS - Individualangebote

Betreutes Wohnen zur Verselbständigung

Der Schwerpunkt

Betreutes Wohnen in kleinen Wohneinheiten für ein oder zwei Jugendliche oder junge Erwachsene.

In diesem Angebot kann eine Verselbständigung in der Zeit nach dem Leben in unserer oder einer anderen Therapeutischen Wohngemeinschaft begleitet werden.
Der Umgang mit mehr Freiheiten und damit mehr Verantwortung für sich selbst kann geübt werden im Zusammenwirken von selbständiger Alltagsorganisation und angemessener pädagogischer Begleitung in einem haltgebenden, vertrauten Rahmen.

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Die Menschen

Jugendliche ab 15 Jahren und junge Erwachsene, die den Prozeß in einer Therapeutischen Wohngemeinschaft konstruktiv gemeistert haben.

Unser Angebot

Wir bieten eine sorgfältige Kooperation aller Beteiligten in der gesamten Übergangsphase zwischen TWG und Individualangebot, so dass Themen und Aufgaben optimal weitergeführt werden können.

  • Weiterführung einer ressourcenorientierten Arbeitshaltung
  • Bezugsbetreuung durch zwei Pädagog_innen oder durch eine Pädagog_in mit fester Vertretungsregelung zur Sicherstellung einer hohen Zuverlässigkeit.
  • Unterstützung bei der Fortentwicklung eines persönlichen Krisenmanagements.
  • Begleitung eines verantwortungsvollen Umganges mit Rückfällen, Fortführung der Strategieentwicklung zur Rückfallvermeidung
  • Traumapädagogische und traumatherapeutische Kompetenz aller Mitarbeiter_innen
  • Begleitung und Unterstützung im Alltag in den Bereichen, wo es notwendig ist
  • Fortführung der Psychotherapie (optional)
  • Enge Zusammenarbeit von Jugendlichen, Bezugsbetreuern und Psychotherapeuten.
  • Einbeziehen von Ressourcen von Familienmitgliedern
  • Unterstützung der weiteren schulischen und beruflichen Integration in enger Zusammenarbeit mit Schulen, Ausbildungsstätten und Bildungsträgern
  • Transparente Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern, Netzwerkarbeit
  • Psychoedukative Themengruppen
  • Freizeitgestaltung
  • Ein Treffpunkt und eine Rufbereitschaft werden bereitgestellt
  • Nachsorge durch ambulante pädagogische und/oder psychotherapeutische Hilfen.
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Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt in enger Zusammenarbeit mit und durch Auftrag des zuständigen Jugendamtes nach §§ 34, 35 a SGB VIII.


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